Behandlungsvertrag

Behandlungsvertrag zwischen Klientin und Expertin

§1 Vertragsgegenstand

1.1 Die Klientin begehrt auf ausdrücklichen eigenen Wunsch die Durchführung der unter §2 genau bezeichneten Leistungen. Der Klientin ist bekannt, dass die genannten Leistungen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und daher der genannte Betrag selbst zu tragen ist.

1.2 Sollte der Fall eintreten, dass der Versicherer Kosten der Behandlung nicht übernimmt, wird die Praxis keine Begründungen für die Notwendigkeit der Behandlung erstellen oder sich auf andere Art und Weise mit dem Versicherer in Verbindung setzen. Zudem werden die ausgestellten Rechnungen nicht im Nachhinein auf Wunsch des Versicherers geändert.

1.3 hermaid (Her-Medical Aid GmbH) stellt die Plattform und die technische Infrastruktur bereit, um eine online Beratung mit einer Expertin zu ermöglichen.

§2 Leistungen

2.1. Die Leistungen umfassen Beratungsleistungen von Wechseljahre-Expertinnen (Ärztinnen und Heilpraktikerinnen) rund um das Thema Wechseljahre mit einem mit dem Ziel eine Orientierung und Hilfestellung zu geben.

§3 Vergütung

3.1 Für die Behandlungsleistungen wird das Honorar gemäß der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nach §5ff. Abs. 1 GOÄ in Rechnung gestellt. Einige Behandlungsleistungen erfolgen zum Teil außerhalb der GOÄ. Für Heilpraktikerinnen erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktikerinnen. Eine Übernahme durch private Krankenkassen kann nicht garantiert werden. Kosten, die nicht von der privaten Kasse übernommen werden, müssen durch die Klientin selbst getragen werden.

3.2 Die der Website dargestellten Vergütungsbeispiele sind nur Beispiele für die häufigsten Leistungen. Im Einzelfall können sich andere Therapienotwendigkeiten ergeben. Abweichende Kosten werden mit der Klientin im Voraus besprochen.

3.3 Die Klientin verpflichtet sich als Selbstzahler, die Zahlung des Entgeltes nach den in § 2 dieses Vertrages geltenden Tarifen zu zahlen. Die Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, werden ausdrücklich auf Verlangen der Patientin erbracht (vgl. § 1 Abs. 2 GOÄ). Diese Rechnungen werden entsprechend gekennzeichnet (vgl. § 12 Abs. 3 GOÄ). Die Leistungen können je nach Aufwand den 2,3-fachen Satz überschreiten.

3.4 Die Vergütung wird gem. § 12 GOÄ fällig, bei Buchung des Leistungspaketes über die Platform von hermaid. Die Zahlung erfolgt vorab.

3.5 Die Patientin hat kein Anrecht auf Leistungen außerhalb der geschlossenen Vereinbarungen. Ergeben sich nach Terminen weitere Fragen, so muss ein neuer Termin zu den üblichen Bedingungen vereinbart werden.

3.6 Zusätzliche Leistungen außerhalb der GOÄ müssen von der Patientin selbst übernommen werden.

§4 Zahlungsabwicklung

4.1 Die Patientin hat die Möglichkeit, innerhalb des Buchungsprozesses über die Plattform hermaid zwischen verschiedenen Zahlungsmethoden zu wählen.

4.2. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Plattform hermaid und dem Zahlungsanbieter Stripe.

§5 Termin-Umbuchung, Stornierung und Rückerstattung

5.1 Die Klientin hat grundsätzlich die Möglichkeit, den Termin bis zu 2 Std vorab umzubuchen, daher einen neuen Termin zu buchen.

5.2. Eine Stornierung des Termins ist bis zu 48 Stunden vor dem geplanten Termin möglich. Die Rückerstattung des gezahlten Betrags erfolgt bis zum 15. des Folgemonats.

5.3. Eine Stornierung oder Umbuchung des Termins ist ab 2 Stunden vor dem geplanten Termin nicht mehr möglich. In diesem Fall kann keine Rückerstattung der Kosten erfolgen.

5.4. Das Management aller Termine erfolgt über die Plattform hermaid. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an: [email protected].

§6 Klientinnen-Daten

6.1 Die Klientin hat davon Kenntnis genommen, dass die Daten über die Plattform von hermaid erfasst, und der Ärztin oder Heilpraktikerin zur Verfügung gestellt werden. Die Ärztin oder Heilpraktikerin nutzt die Plattform von hermaid zu Dokumentationszwecken.

6.2 Die Terminbuchung sowie das Termin-Management erfolgt ausschließlich über die Plattform von hermaid.

6.3. Die Klientin wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass im Rahmen dieses Vertrages Daten über ihre Person, ihren sozialen Status, sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten gespeichert, verarbeitet bzw. genutzt werden und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger, weiter- bzw. mitbehandelnde Ärzte, Reha- Einrichtungen etc.) übermittelt werden können. In der Regel handelt es sich dabei um die in §301 SGB V definierten Daten.

6.4. Die Klientin ist informiert, dass im Rahmen der Weiterentwicklung der Platform hermaid, es nicht gänzlich auszuschließen ist, dass im Ausnahmefall ihre Daten Mitarbeitern pseudonomisiert zur Kenntnis gelangen, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Klientin erteilt hierzu ihre Einwilligung.

§7 Kommunikation

7.1 Bei Absage weniger als 2 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird die volle Summe des zu erwartenden Honorars fällig.

7.2 Externe Befunde werden nur in digitaler Form (pdf-Dokument) über den Upload auf der hermaid Platform angenommen.

7.3 Termine zur Besprechung von neuen Laborergebnissen werden vom Patienten vereinbart. Eine direkte Kontaktierung wegen neuer Laborergebnisse erfolgt nur bei schwerer und akuter Pathologie.

7.4 Beratungstermine sind in angemessenem Umfang geplant, um der Klientin eine ruhige und zeitentspannte Atmosphäre für die Beratung zu gewährleisten. Wenn die fallspezifischen Fragen den Zeitraum nicht ausfüllen, können weitere Fragen geklärt werden. Ein früheres Beenden des Termins durch die Klientin hat keinen Einfluss auf die Höhe der Abrechnungssumme.

§8 Schlussbestimmungen

Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich den Behandlungsvertrag gelesen und verstanden habe, und ein bindendes Behandlungsverhältnis mit der jeweiligen Ärztin oder Heilpraktikerin eingehe.